Mit einer Motion habe ich den Regierungsrat aufgefordert, sich dem akuten Thema Waldbau in Zeiten des Klimawandels anzunehmen:

Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat einen Rahmenkredit zur Förderung eines klimagerechten Waldbaus vorzulegen. Damit soll ein langfristiges Programm finanziert werden, welches folgende Förderungen finanzieren soll:
- Intensivierte Beratung der Privatwaldeigentümer
- Die Wiederbestockung mit an die Klimaveränderung angepassten Baumarten
- Weitere Massnahmen für Waldeigentümer, die nötig sind, damit der Wald seine vielfältigen Wohlfahrtsfunktionen im Klimawandel erhalten kann, insbesondere die Verhütung von Wildschäden.
- Die bestehenden Aufwendungen für die Käferbekämpfung sollen beibehalten werden.

Begründung:
Im Kanton Zürich wird seit Jahren basierend auf vegetationskundlichen Empfehlungen naturnaher Waldbau betrieben. Der Klimawandel, sich häufende Trockenperioden, Sturm-ereignisse und Neobioten führen zu einer raschen und spürbaren Veränderung in der Baum-artenzusammensetzung der Zürcher Wälder. Mit dem Programm sollen die vielfältigen Wohlfahrtsfunktionen des Zürcher Waldes erhalten werden.
Ende Juni 2019 gab es inoffizielle Schätzungen, dass im Jahr 2019 gegen 250'000 m3 Holz, vor allem Fichtenholz, als Zwangsnutzung wegen Borkenkäferschäden oder Trockenschä-den gefällt werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass Zwangsnutzungen in dieser Grössenordnung auch in Zukunft anfallen werden. Ein Teil des Käferholzes wird zwangs-läufig als Totholz im Wald verbleiben. Der Holzerlös, sofern es überhaupt einen gibt, deckt die Unkosten der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer höchstens teilweise.
Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf die Anfrage von Edith Häusler (KR-Nr. 237/2018) den Handlungsbedarf aufgezeigt, ebenfalls in der Zürcher Umweltpraxis 94.
Die Jungwaldpflegebeiträge, die bestehenden Eiben- und Eichenförderungsbeiträge alleine reichen nicht mehr aus für die Anpassung an einen naturnahen und klimagerechten Wald-bau. Wo geeignete Mutterbäume fehlen, reicht Naturverjüngung nicht und es müssen Pflanzungen vorgenommen werden. Zudem ist noch stärker darauf zu achten, dass die «Zukunftsbäume» standortgerecht ausgewählt werden. Insbesondere die aktuelle Eichen-förderung könnte noch ausgebaut werden.
Baumarten, welche sich aus heutiger Sicht im Klimawandel bewähren könnten, wie z. B. Traubeneiche, Hagebuche, Linde, Weisstanne oder Douglasie, sind speziell empfindlich gegen Wildschäden. Die Wildschadenverhütung ist zu intensivieren. Das alles bedingt eine intensivere Betreuung des Privatwaldes.
Der Vorteil eines Rahmenkredits liegt darin, dass ein Programm über mehrere Jahre aufgebaut und finanziert werden kann. Das gibt den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer die Sicherheit, dass die Förderung mittelfristig geplant werden kann. Die Höhe des Rahmenkredits und die Ausführungsbestimmungen sind durch die Fachleute zu erarbeiten und dem Kantonsrat vorzulegen.

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