Wir entscheiden heute über eine Gesetzesänderung beim Luftfahrtgesetz. Diese Entscheidung müssen wir heute fällen, ohne dass sie anständig vorbereitet wurde. Ja, erlauben Sie mir dieses Wort: "anständig". Nachdem die Verkehrskommission am letzten Montag getagt hat, ohne über die Details informiert zu werden, haben meine Kommissionskolleginnen und -kollegen und ich am letzten Dienstag, also einen Tag später, die Eckwerte der Verhandlungen aus der Zeitung vernommen. Die Kommission hatte zu jenem Zeitpunkt keine Kenntnis vom Inhalt der Gespräche des Bundesrates mit der Flugbranche. Am letzten Donnerstag, nach 16 Uhr, haben wir schliesslich zum ersten Mal die geplante Gesetzesänderung gesehen. Die Botschaft des Bundesrates wurde erst am Freitag öffentlich. Und am Samstag um 17 Uhr schliesslich haben wir die Gesetzesänderung an einer ausserordentlichen Kommissionssitzung beraten. So geht das nicht! Ich wurde nicht gewählt, um abzunicken, sondern um mitzuarbeiten, mitzuentscheiden und kritisch zu sein. Zu hinterfragen sei unsere Pflicht, so hat die Bundespräsidentin diese Session eröffnet. Richtig! Aber so bin ich, so sind wir nicht in der Lage, unsere Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Es gab Mitglieder der Kommission, die es für unnötig erachtet haben, das Luftfahrtgesetz genauer zu prüfen und die sich bei der dringlichen Behandlung lediglich auf die vorgeschlagene Gesetzesänderung des Bundesrates konzentrieren wollten. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Im rund 60-seitigen Luftfahrtgesetz wird eben nicht nur beispielsweise die Konzessionsvergabe geregelt, sondern es gibt eben auch ein ganzes Kapitel zur Förderung der Luftfahrt. Darin werden eben genau die Modalitäten geregelt, unter denen beispielsweise Darlehen oder Garantien gewährt werden können. Ob man jetzt findet, wie einige meiner Kommissionskolleginnen und -kollegen, jetzt sei nicht der Zeitpunkt, um Anträge zu diesem Gesetz zu stellen: Das ist keine formelle Frage, sondern eine politische! Und ich stelle hier die politische Frage nochmals: Unter welchen Bedingungen soll die Flugbranche wie gefördert und unterstützt werden? Diese Frage ist in Zeiten der Klimakrise hochbrisant, und es ist deshalb unanständig, eine solche Frage in dieser Art zu beraten. Dementsprechend beantragen wir Ihnen Nichteintreten. Die Kommission braucht mehr Zeit. Sie braucht die Möglichkeit, die Details der Vereinbarung des Bundes mit den Luftfahrtunternehmen und Bodenbetrieben zu kennen und zu prüfen. Die Kommission braucht ausserdem Zeit, Anhörungen durchzuführen. Geben Sie uns Zeit bis zur Sommersession, um anständig darüber zu beraten. Weder Frankreich, Österreich noch Deutschland haben ihre Kredite bereits gesprochen. Es ist falscher Ehrgeiz zu meinen, wir müssten hier die Ersten sein. Erlauben Sie mir noch einen inhaltlichen Kommentar zur Vorlage. Die Luftfahrt ist der einzige Bereich ohne klimapolitische Regulierungen. Die Schweiz ist das einzige Land in Mitteleuropa, das keine Flugticketabgabe kennt. Eine globale Lösung für das Klimaproblem in Bezug auf das Fliegen ist nicht in Sicht. Es geht darum einfach nicht an, dass wir heute ein Luftfahrtgesetz revidieren, ohne etwas zum Klima zu sagen. Sie werden sagen, dass wir das im Rahmen des CO2-Gesetzes dann schon machen. Damit reichen Sie die heisse Kartoffel aber weiter - wie immer. Ich nehme Sie beim Wort, aber verstehen Sie, dass hier die grosse Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit in diesem Saal liegt. Im Verständnis nämlich, dass die Klimakrise ebenso dringlich beraten werden sollte und wirklich nicht mehr warten kann. Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage.
Dienstag 2 April 2024
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Samstag 10 Februar 2024
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Samstag 10 Februar 2024
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