Im Frühling 2021 habe ich zusammen mit meinen Kolleginnen Anna Giacometti, Jon Pult, Nik Gugger und Beat Flach im Nationalrat eine Parlamentarische Initiative eingereicht, die zum Ziel hat, den Schutz der Natur in der Verfassung zu stärken und der Natur zumindest teilweise den Status eines Rechtssubjekts zu gewähren.

Die Idee geht unter anderem zurück auf die Uno-Kampagne „Harmony with Nature“, eine Initiative, die die Anerkennung der planetarischen Grenzen und die Veränderung im Umgang mit der Natur fordert: Weg von der einseitigen Sicht, dass die Natur quasi ein Gut ist, das weitgehend zum Nutzen der Menschen existiert und Umweltprobleme technisch lösbar sind.

Die Motivation hinter der Idee, der Natur Rechte zuzugestehen, ist denkbar einfach: Nur was oder wer den Status einer Rechtspersönlichkeit hat, kann Rechte geltend machen und Klage erheben. Dort liegt auch der wesentliche Unterschied zum simplen Schutz der Natur: Nur mit einer Rechtspersönlichkeit kann man den ungenügenden Schutz auch zum Rechtsgegenstand machen.

Man mag einwenden, dass mit dem Verbandsbeschwerderecht bereits eine solche rechtliche Möglichkeit besteht. Dieses richtet sich aber vorwiegend gegen die mangelnde Erfüllung von Aufgaben des Gemeinwesens. Es kann keine Beschwerde geltend machen zu verletzten Rechten der Natur, da diese gar keine Rechte besitzt. Und genau hier liegt der Kern des Problems: Die Rechtsprechung hat heute zu wenig Möglichkeiten, zugunsten der Natur zu entscheiden.

In jüngster Zeit wurden weltweit wegweisende Gerichtsurteile gefällt. So wurden beispielsweise Klagen für schärfere Emissionsziele gutgeheissen in den Niederlanden oder auch in Deutschland. Auch gibt es weltweite Bestrebungen zur Änderung von Gesetzen und Verfassungen. In Ecuador und Bolivien wird die Natur als Rechtssubjekt anerkannt und in Neuseeland wurden Gesetze geschaffen, um Flüssen, Wäldern und einem Vulkan die Rechtspersönlichkeit zuzuerkennen. Auch in der EU besteht ein Vorschlag für eine neue derartige Richtlinie.

Der Natur das Recht zuzugestehen, sich wehren zu dürfen, wenn sie zerstört wird, ist eine logische, konsequente Weiterentwicklung des Rechtssystems. Und es ist eine Möglichkeit, die Natur besser zu schützen, denn der verfassungsmässig definierte Schutz reicht nicht aus, damit sich die Natur regenerieren kann und auch für künftige Generationen die Lebensgrundlage bilden kann.

 

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