Im Juni wurde das Klima- und Innovationsgesetz mit fast 60% der Stimmen deutlich angenommen. Es legt die Ziele fest, die erreicht werden müssen, um bis 2050 das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Doch die «Klimakrise» gehört nicht zum Vokabular des neuen UVEK-Departementsvorstehers Albert Rösti. Seit Januar ist nur noch von der «Energiesicherheit» und «Klimaanpassung» die Rede. 

Nun liegt der Entwurf zum neuen CO2-Gesetz auf dem Tisch. Nach dem Nein der Bevölkerung zum CO2-Gesetz vor zwei Jahren wurde von der damaligen Bundesrätin Simonetta Sommaruga ein neuer Entwurf ausgearbeitet. Der Entwurf enthält eine Kombination der Minimalforderungen der Referendumsführer:innen, die das Gesetz zum Absturz gebracht hatten: Ein Gesetz ohne Ambitionen und Wirkung. Es besteht im Wesentlichen aus der Anpassung an Vorgaben der Europäischen Union und einem Strauss von Subventionen. Ein Datum für ein Verbrennerverbot? Fehlanzeige. Ein Zieldatum für ein Verbot des Einbaus fossiler Heizungen? Nicht vorhanden. Senkung des CO2-Ausstosses der Luftfahrt? Leider nein.  

Mit anderen Worten: Technologien, welche noch jahrzehntelang Treibhausgase ausstossen werden, bleiben auf dem Markt. Und einmal mehr wird der Mobilitätsbereich völlig ausgeklammert. 

 Nun hat am 18. Juni das Stimmvolk deutlich Ja gesagt zum Klimaschutzgesetz und damit den Grundsatz zur Reduktion der Emissionen bekräftigt. Ein Kurswechsel beim ambitionslosen CO2-Gesetz liegt Bundesrat Albert Rösti aber fern: Noch am Abend des Abstimmungssonntags wies er das Parlament an, die ungenügende Gesetzesvorlage zum CO2-Gesetz nicht anzutasten. Doch dieses Gesetz sieht beispielsweise vor, dass mehr als die Hälfte der Emissionsreduktionen zwischen 2025 und 2030 durch CO2-Kompensationsprojekte im Ausland erzielt werden sollen. Anstatt in der Schweiz in die Transformation zu investieren, wird unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verlängert.

Die Schweiz wurde auf internationaler Ebene bereits gemahnt, da Kompensationen im Ausland, die ein Grundpfeiler der Schweizer Klimapolitik sind, umstritten sind. Es ist klar, dass sich die Schweiz an der internationalen Klimafinanzierung beteiligen muss, aber das sollte aus solidarischen, nicht aus eigennützigen Gründen geschehen. Die Schweiz als reiches Land hat die Möglichkeiten und die Pflicht, auch im Inland vorauszugehen. Dies gilt umso mehr, als früher oder später - und besser früher als später - die ganze Welt CO2-neutral werden muss. Es gilt, CO2 zu vermeiden, nicht zu kompensieren. 

Es kam, wie es kommen musste: Die Umweltkommission des Ständerats hat das schwache CO2-Gesetz nun leider noch weiter abgeschwächt.   

In einem Punkt konnten wir GRÜNE das CO2-Gesetz etwas verbessern. So wird nun ein Betrag zur Reduktion der Auswirkungen und Schäden der Klimaerhitzung bereitgestellt. Eine Änderung, die vom Bundesrat stark unterstützt wird. Auch wenn dieser Teil wichtig ist, er darf nicht den Blick auf den Kern der Vorlage verstellen: die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, um die Erhitzung unseres Planeten zu begrenzen. Wird Klimaschutz lediglich als Klimaanpassung verstanden, geraten wir in einen Teufelskreis, aus dem es keinen Ausweg gibt: Die rasant fortschreitende Erhitzung des Planeten erfordert immer mehr Anpassungsleistungen. Ernsthafte Klimapolitik ist aber eine Politik, die versucht, Emissionen an der Quelle zu reduzieren, nicht eine Politik, die sich mit Klimaanpassung begnügt. 

Der Bundesrat hätte es in der Hand. Die Dringlichkeit aber, sie scheint nicht im Bundesrat angekommen zu sein. Nur so lässt sich erklären, weshalb das Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes, das nötiges Geld für die Gebäudesanierungen freigeben würde, grundlos auf 2025 verschoben wurde. 

Der Weg in eine klimafreundliche Schweiz ist lang – und es ist zu befürchten, dass er mit dem aktuellen UVEK-Vorsteher Albert Rösti, noch länger wird.   

 

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